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Frage im Sachsenquiz:
Was versteht man unter dem Begriff "Mundloch"?
- A: eine andere Beziechnung für ein "Sackloch"
- B: Schädlingsfraß an bestimmten Bäumen
- C: Bezeichnung für den Überirdischen Eingang eines Stollens
Ich bin Mitglied bei den FJR-Tourern Deutschland. Das Netzwerk für alle FJR-FahrerInnen und das Portal zu allen FJR1300-Angeboten.
Seit dem 1. Januar 2006 gilt für Fahrer und Mitfahrer von Quads, dass sie auf öffentlichen Straßen ausnahmslos einen Schutzhelm tragen müssen. Die vom Bundesrat verabschiedete entsprechende Änder [mehr..]
Ich nutze für meine Motorradtouren, seit einigen Jahren, die Daten vom OpenStreetMap Project.
Ich erstelle meine OSM Karten für mein Garmin GPSMap 276c selbst.
Diese OSM Karten können in MapSource und BaseCamp zur Motorrad-Tourenplanung genutzt werden.
Meine freien Karten für Garmin (OpenStreetMap)
FJR1300 Biker Sachsen Stammtisch
Unser nächster 'FJR1300 Sachsen' Stammtisch findet am 26-09-2024, ab 18:30 statt. Wir treffen uns an unterschiedlichen Locationen, informiert euch.
FJR1300 / FJR1300A / FJR1300AS
Tagfahrlicht beim Motorrad erlaubt
Der Anbau von Tagfahrleuchten an Krafträdern war seit Oktober 2009 erlaubt, die Nutzung laut Straßenverkehrsordnung (StVO) allerdings noch nicht. Der Bundesrat hat zum 1. April 2013 die Änderung des § 17 Abs. 2a StVO herbeigeführt, so dass auch Krafträder am Tag mit Tagfahrleuchten unterwegs sein dürfen. Es heißt jetzt im entsprechend veränderten Paragraphen: § 17 2a.) StVO: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“ Das Fahren „nur“ mit Tagfahrleuchten ohne Gleichschaltung mit dem Abblendlicht ist nun also auch für motorisierte Zweiräder legal. Die geänderte StVO trat am 1. April 2013 in Kraft. Krafträder ohne spezielle Tagfahrleuchte(n) müssen nach wie vor mit Abblendlicht fahren. (Stand: Juni 2013)
Quelle: ADAC News vom: 2014-04-06 19:30:58